Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Wartungs-, Prüf-, Diagnose- und Reparaturleistungen sowie sonstige Werkstattleistungen zwischen der Autoservice Baudisch GmbH, Rosenstraße 15, 19243 Wittenburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Individuelle Vereinbarungen im Werkstattauftrag haben Vorrang. Gegenüber Unternehmern gelten abweichende Geschäftsbedingungen nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Auftragserteilung und Vertragsabschluss
Der Umfang der auszuführenden Arbeiten ergibt sich aus dem erteilten Werkstattauftrag. Eine Anfrage über die Website ist unverbindlich und noch keine Terminbestätigung oder Auftragserteilung. Ein Vertrag kommt erst durch Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über bekannte Mängel, Vorschäden und Besonderheiten des Fahrzeugs, soweit diese für die Arbeiten von Bedeutung sein können. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags werden vor ihrer Ausführung abgestimmt, soweit nicht Gefahr im Verzug besteht und der Auftraggeber nicht rechtzeitig erreichbar ist.
3. Kostenschätzungen und Zusatzarbeiten
Kostenschätzungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Wird während der Arbeiten erkennbar, dass der erwartete Aufwand wesentlich überschritten wird oder zusätzliche Arbeiten zweckmäßig sind, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber und holt dessen Entscheidung ein.
Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags wird nur dann eine Vergütung berechnet, wenn dies vorab vereinbart wurde.
4. Termine und Fertigstellung
Fertigstellungs- und Abholtermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch nicht vorhersehbare Ersatzteillieferungen, höhere Gewalt oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Frist angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über erkennbare Verzögerungen.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei einer erheblichen Verzögerung bleiben unberührt.
5. Abnahme, Abholung und Probefahrten
Der Auftraggeber nimmt das Fahrzeug nach Mitteilung der Fertigstellung ab und holt es zum vereinbarten Zeitpunkt ab. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Erforderliche Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten dürfen durch den Auftragnehmer oder von ihm beauftragte Personen durchgeführt werden.
Wird ein fertiggestelltes Fahrzeug trotz Aufforderung nicht abgeholt, können nach vorherigem Hinweis angemessene, tatsächlich entstehende Aufbewahrungskosten berechnet werden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die im Auftrag vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Vergütung ist nach Abnahme beziehungsweise Übergabe des Fahrzeugs und Zugang der Rechnung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht für Ansprüche, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
7. Unternehmerpfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkstattauftrag ein gesetzliches Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrags in seinen Besitz gelangten Fahrzeug zu. Weitere Rechte dürfen nur im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeübt werden.
8. Ausgebaute Teile und Entsorgung
Ausgebaute Teile werden dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt, soweit sie nicht aufgrund eines Austauschs, einer Garantie- oder Gewährleistungsabwicklung an einen Lieferanten oder Hersteller zurückzugeben sind. Wünscht der Auftraggeber keine Herausgabe, dürfen die Teile fachgerecht entsorgt werden.
9. Mängelrechte
Für Mängel der Werkstattleistung gelten die gesetzlichen Rechte. Der Auftraggeber soll einen festgestellten Mangel möglichst zeitnah mitteilen und dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben. Gesetzliche Ansprüche werden durch eine verspätete Mitteilung nicht ausgeschlossen.
Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich und in Textform zugesagt wurden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben von einer Garantie unberührt.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleiben außerdem Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und aus ausdrücklich übernommenen Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11. Vom Auftraggeber eingebrachte Gegenstände
Der Auftraggeber soll Wertgegenstände und persönliche Gegenstände vor der Übergabe aus dem Fahrzeug entfernen. Für Gegenstände, die für die Durchführung des Auftrags nicht erforderlich und nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden, haftet der Auftragnehmer nur nach den Regelungen in Ziffer 10.
12. Online-Anfragen und Verbraucherinformationen
Die Online-Terminanfrage dient ausschließlich der Kontaktaufnahme und Terminabstimmung. Sie begründet keinen zahlungspflichtigen Werkstattauftrag. Kommt ein Verbrauchervertrag ausnahmsweise ausschließlich im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande, erhält der Auftraggeber die gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen und gegebenenfalls eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Durchführung des Auftrags, zur Kommunikation und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
