Wann und warum muß ich mit meinem Fahrzeug zur Huaptuntersuchung

Zuletzt aktualisiert am 29.09.2015 von Admin.

Mit der regelmäßigen Prüfung Ihres Fahrzeugs durch die DEKRA gewinnen Sie das Plus an Sicherheit. Und Sie leisten Ihren Beitrag zum Schutz der Umwelt. Genau diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber, der die Hauptuntersuchung und die Untersuchung des Motormanagements und Abgasverhaltens (abgekürzt UMS auch bekannt als Abagsuntersuchung, abgekürzt AU) verpflichtend für "Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen" (§ 29 StVZO) vorschreibt.

Neuwagen müssen erstmals nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung und Teiluntersuchung Abgas. Danach alle zwei Jahre.

Ihr nächster Termin

Ein Blick in Ihren Fahrzeugschein oder in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I sagt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Wagen wieder zur Hauptuntersuchung fahren müssen. Auskunft gibt Ihnen auch die Plakette auf Ihrem hinteren Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr (2016 ) der nächsten HU und die oberste Zahl im äußeren Kreis bezeichnet den Monat (Dezember). Wenn Sie Fragen zu Ihrem Termin haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne weiter. Oder rufen Sie uns an, Sie erreichen uns unter (038852) 906910.

Werkstatt-Stammkunden werden 4 Wochen vor Fälligkeit schriftlich von uns benachrichtigt, damit keinen Termin verpassen und Bußgelder vermeiden.

 

Zurück

Einen Kommentar schreiben