Wann muß ich zur Nachuntersuchung ?
Zuletzt aktualisiert am 29.09.2015 von Admin.
Nachuntersuchung
Sie haben keine Plakette bekommen? Dann haben Sie genau einen Monat Zeit, das unverzüglich reparierte Fahrzeug zur Nachuntersuchung vorzuführen. Die Nachuntersuchung führen wir gegen eine geringe Gebühr durch. Bitte bringen Sie den Prüfbericht der ersten Untersuchung mit.
Verpassen Sie nicht die Nachuntersuchung!
Eine Verlängerung der einmonatigen Frist ist nicht möglich. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich repariert wird. Überschreiten Sie die Frist, müssen Sie noch mal zur Hauptuntersuchung. Und: Sie müssen ein zweites Mal die vollen Gebühren bezahlen.
Unser Tipp
Bewahren Sie den Prüfbericht bis zur Nachuntersuchung auf. Falls Ihre Plakette inzwischen abgelaufen sein sollte, können Sie so bei einer Verkehrskontrolle nachweisen, dass Sie noch in der Nachprüffrist liegen.
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